Das Aktenarchiv enthält die eigenen Dokumente der Kanzlei: Vertragsmuster, Schriftsätze, die Unterlagen früherer Mandate. Jedes hier hochgeladene Dokument wird gelesen, auch gescannte PDFs, in Abschnitte gegliedert und erfasst. So beantwortet Clausis Fragen aus Ihren eigenen Dokumenten, mit Quellenangabe. Es lässt sich in Ordnern organisieren, und für jeden Ordner ist festgelegt, wer in der Kanzlei Einblick hat.
Der Speicher dagegen ist eine Ablage: Hierhin gelangt jede Datei, die Sie hochladen oder in den Chat ziehen, dazu fertige Dokumente und Aufnahmen. Mit einem Klick wird ein Dokument aus dem Speicher ins Aktenarchiv übernommen, damit auch die KI es liest. Was Sie nur ablegen, durchsucht die KI nicht.
Die beiden Kontingente werden deshalb getrennt bemessen: das Aktenarchiv in Dokumenten, der Speicher in Gigabyte. Max umfasst 1.000 Dokumente und 20 GB für die ganze Kanzlei, nicht pro Nutzer. Eine Anwältin oder ein Anwalt erstellt und bearbeitet im Jahr zwei- bis dreitausend Dokumente, wenn man jede Fassung, jeden Schriftsatz und jede Anlage mitzählt; zwanzig Jahre und vier Anwälte ergeben rund zweihunderttausend. Dafür gibt es die Erweiterungspakete und, für ein vollständiges Archiv, das individuelle Angebot.
Die Erweiterung des Aktenarchivs besteht aus zwei Gebühren: Das Einlesen ist die einmalige Verarbeitung, die Vorhaltung hält die Dokumente bereit. Die Erweiterung des Speichers ist eine Monatsgebühr. Alles gilt für die ganze Kanzlei.